2 Ta 186/12•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-06-12, 2 Ta 186/12
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-06-12, 2 Ta 186/12
2 Ta 186/12Arbeitsgericht12.06.2012
Regest
kein Leitsatz
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 2 Ta 186/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-06-12
Aktenzeichen: 2 Ta 186/12
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:0612.2TA186.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: ohne
Leitsätze
kein Leitsatz
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 27.03.2012 unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen teilweise wie folgt abgeändert:
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 30.345,00 € festgesetzt.
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