Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-06-12, 2 Ta 186/12

2 Ta 186/12Arbeitsgericht12.06.2012

Regest

kein Leitsatz

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 2 Ta 186/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-06-12

Aktenzeichen: 2 Ta 186/12

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:0612.2TA186.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: ohne

Leitsätze

kein Leitsatz

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 27.03.2012 unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen teilweise wie folgt abgeändert:

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 30.345,00 € festgesetzt.

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