14 Sa 337/12•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-06-18, 14 Sa 337/12
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-06-18, 14 Sa 337/12
14 Sa 337/12Arbeitsgericht18.06.2012
Regest
Erhöhte Anforderungen an die Einsatzflexibilität und Kommunikation können im Rahmen des § 2 Abs. 2 ERA-TV Bayern qualifikationserhöhend berücksichtigt werden.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 14 Sa 337/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-18
Aktenzeichen: 14 Sa 337/12
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:0618.14SA337.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: § 2 Abs. 2, § 3 ERA-TV
Leitsätze
Erhöhte Anforderungen an die Einsatzflexibilität und Kommunikation können im Rahmen des § 2 Abs. 2 ERA-TV Bayern qualifikationserhöhend berücksichtigt werden.
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts vom 28.11.2011 - 14 Ca 3132/11 - abgeändert:
Es wird festgestellt, dass der Kläger ab dem 01.01.2011 in der EG 7 des ERA - Entgeltrahmentarifvertrages der bayerischen Metall- und Elektroindustrie eingruppiert ist.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 60 %, im Übrigen die Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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