Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-06-28, 15 Sa 228/12

15 Sa 228/12Arbeitsgericht28.06.2012

Regest

Ein Vertrauensschutz des Verleiharbeitgebers im Hinblick auf die Rechtswirksamkeit der von der CGZP abgeschlossenen Tarifverträge besteht nicht.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 15 Sa 228/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-28

Aktenzeichen: 15 Sa 228/12

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:0628.15SA228.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Kammer

Normen: § 10 Abs. 4 S. 1 AÜG

Leitsätze

Ein Vertrauensschutz des Verleiharbeitgebers im Hinblick auf die Rechtswirksamkeit der von der CGZP abgeschlossenen Tarifverträge besteht nicht.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 11.01.2012 - 3 Ca 1460/11 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 11.666,76 € brutto nebst Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB seit dem 25.07.2011 zu zahlen.

2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 30 % und die Beklagte zu 70 %.

4.Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

I.

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