2 Ta 246/12•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-06-28, 2 Ta 246/12
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-06-28, 2 Ta 246/12
2 Ta 246/12Arbeitsgericht28.06.2012
Regest
kein Leitsatz vorhanden
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 2 Ta 246/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-06-28
Aktenzeichen: 2 Ta 246/12
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:0628.2TA246.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: ohne
Leitsätze
kein Leitsatz vorhanden
Tenor
Die Beschwerde der Rechtsanwälte C. u. a. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 20.03.2012 in der Fassung des teilweisen Nichtabhilfebeschlusses vom 15.05.2012 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beschwerdeführer in Höhe einer Gebühr von 40,00 €.
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