5 Sa 324/12•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-07-19, 5 Sa 324/12
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-07-19, 5 Sa 324/12
5 Sa 324/12Arbeitsgericht19.07.2012
Regest
1. Verfolgt der Arbeitgeber mit einer Tantiemezahlung den Zweck, die Leistung eines Arbeitnehmers im Bezugszeitraum zusätzlich zu vergüten, benachteiligt eine Klausel, die den Verfall des Anspruchs vorsieht, den Arbeitnehmer unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB und ist unwirksam. 2. Dies gilt auch, wenn die Tantieme nicht mehr als 25 % der Jahresvergütung beträgt.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 324/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-07-19
Aktenzeichen: 5 Sa 324/12
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:0719.5SA324.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: §§ 305, 307 BGB
Leitsätze
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Verfolgt der Arbeitgeber mit einer Tantiemezahlung den Zweck, die Leistung eines Arbeitnehmers im Bezugszeitraum zusätzlich zu vergüten, benachteiligt eine Klausel, die den Verfall des Anspruchs vorsieht, den Arbeitnehmer unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB und ist unwirksam.
-
Dies gilt auch, wenn die Tantieme nicht mehr als 25 % der Jahresvergütung beträgt.
Tenor
- Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeits-
gerichts Düsseldorf vom 10.02.2012 - 1 Ca 6056/11 - wird
kostenpflichtig zurückgewiesen.
- Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
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