15 Sa 1452/11•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-07-26, 15 Sa 1452/11
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-07-26, 15 Sa 1452/11
15 Sa 1452/11Arbeitsgericht26.07.2012
Regest
Zum Anwendungsbereich des AÜG in der zum 01.12.2011 in kraft getretenen Fassung und den Rechtsfolgen beim Einsatz von Arbeitnehmern durch einen Arbeitgeber als Verleiher bei Dritten (Entleiher) über den 01.12.2011 hinaus, wenn eine Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG n. F. nicht vorliegt.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 15 Sa 1452/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-07-26
Aktenzeichen: 15 Sa 1452/11
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:0726.15SA1452.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Kammer
Normen: §§ 1 Abs. 1 S. 1, 9 Nr. 1, 10 Abs. 1 Sa. 1, S. 2 AÜG n. F.
Leitsätze
Zum Anwendungsbereich des AÜG in der zum 01.12.2011 in kraft getretenen Fassung und den Rechtsfolgen beim Einsatz von Arbeitnehmern durch einen Arbeitgeber als Verleiher bei Dritten (Entleiher) über den 01.12.2011 hinaus, wenn eine Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG n. F. nicht vorliegt.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 08.11.2011 - 1 Ca 981/11 - abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Die Revision wird zugelassen.
I.
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