13 Sa 1408/11•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-08-16, 13 Sa 1408/11
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-08-16, 13 Sa 1408/11
13 Sa 1408/11Arbeitsgericht16.08.2012
Regest
Ein Verstoß gegen § 308 ZPO durch das Arbeitsgericht führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Arbeitsgericht
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 13 Sa 1408/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-16
Aktenzeichen: 13 Sa 1408/11
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:0816.13SA1408.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: ZPO § 308; ArbGG § 68
Leitsätze
Ein Verstoß gegen § 308 ZPO durch das Arbeitsgericht führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Arbeitsgericht
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 19.08.2011 - 3 Ca 922/10 - aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens - an das Arbeitsgericht Oberhausen zurückverwiesen.
Die gerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens bleiben nach § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG außer Ansatz.
Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
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