Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-08-16, 13 Sa 1408/11

13 Sa 1408/11Arbeitsgericht16.08.2012

Regest

Ein Verstoß gegen § 308 ZPO durch das Arbeitsgericht führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Arbeitsgericht

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 13 Sa 1408/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-16

Aktenzeichen: 13 Sa 1408/11

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:0816.13SA1408.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Kammer

Normen: ZPO § 308; ArbGG § 68

Leitsätze

Ein Verstoß gegen § 308 ZPO durch das Arbeitsgericht führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Arbeitsgericht

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 19.08.2011 - 3 Ca 922/10 - aufgehoben.

Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens - an das Arbeitsgericht Oberhausen zurückverwiesen.

Die gerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens bleiben nach § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG außer Ansatz.

Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.