17 Sa 542/12•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-08-28, 17 Sa 542/12
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-08-28, 17 Sa 542/12
17 Sa 542/12Arbeitsgericht28.08.2012
Regest
Ein Anspruch auf Sonderzuwendungen, deren Leistungszweck nicht der zusätzlichen Vergütung der Arbeitsleistung dient, kann an den ungekündigten Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt geknüpft werden (im Anschluss an BAG 18.01.2012 - 10 AZR 667/10 - ).
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 17 Sa 542/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-28
Aktenzeichen: 17 Sa 542/12
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:0828.17SA542.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Kammer
Normen: §§ 305 BGB
Leitsätze
Ein Anspruch auf Sonderzuwendungen, deren Leistungszweck nicht der zusätzlichen Vergütung der Arbeitsleistung dient, kann an den ungekündigten Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt geknüpft werden (im Anschluss an BAG 18.01.2012 - 10 AZR 667/10 - ).
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts
Wuppertal vom 29.02.2012 - 5 Ca 3223/11 - teilweise abgeändert:
-
Der Zahlungsantrag wird abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits der ersten Instanz werden der Klä-
gerin zu 7/8 und der Beklagten zu 1/8 auferlegt. Die Kosten der Berufung fallen der Klägerin zur Last.
- Die Revision wird zugelassen.
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