Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-08-28, 17 Sa 542/12

17 Sa 542/12Arbeitsgericht28.08.2012

Regest

Ein Anspruch auf Sonderzuwendungen, deren Leistungszweck nicht der zusätzlichen Vergütung der Arbeitsleistung dient, kann an den ungekündigten Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt geknüpft werden (im Anschluss an BAG 18.01.2012 - 10 AZR 667/10 - ).

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 17 Sa 542/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-28

Aktenzeichen: 17 Sa 542/12

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:0828.17SA542.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Kammer

Normen: §§ 305 BGB

Leitsätze

Ein Anspruch auf Sonderzuwendungen, deren Leistungszweck nicht der zusätzlichen Vergütung der Arbeitsleistung dient, kann an den ungekündigten Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt geknüpft werden (im Anschluss an BAG 18.01.2012 - 10 AZR 667/10 - ).

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts

Wuppertal vom 29.02.2012 - 5 Ca 3223/11 - teilweise abgeändert:

  1. Der Zahlungsantrag wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits der ersten Instanz werden der Klä-

gerin zu 7/8 und der Beklagten zu 1/8 auferlegt. Die Kosten der Berufung fallen der Klägerin zur Last.

  1. Die Revision wird zugelassen.

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