Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-08-28, 8 Sa 1346/11

8 Sa 1346/11Arbeitsgericht28.08.2012

Regest

1. Es existiert kein absolutes Recht des Arbeitnehmers "am Arbeitsplatz" im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB. 2. Zu den Voraussetzungen einer Durchgriffshaftung von GmbH-Gesellschaftern wegen (behaupteter) Insolvenzverschleppung.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 8 Sa 1346/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-28

Aktenzeichen: 8 Sa 1346/11

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:0828.8SA1346.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: §§ 823 Abs. 1, 823 Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 263 Abs. 1 StGB, 64 Abs. 1 GmbH a. F., § 826 BGB

Leitsätze

  1. Es existiert kein absolutes Recht des Arbeitnehmers "am Arbeitsplatz" im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB.

  2. Zu den Voraussetzungen einer Durchgriffshaftung von GmbH-Gesellschaftern wegen (behaupteter) Insolvenzverschleppung.

Tenor

1.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeits-

gerichts Essen vom 14.09.2011 - Az.: 4 Ca 2868/10 - wird

als unzulässig verworfen, soweit sie sich gegen die Ab-

weisung der Klage gegenüber der Beklagten zu 7. richtet.

2.Im Übrigen wird die Berufung des Klägers gegen das oben

bezeichnete Urteil zurückgewiesen.

3.Die Kosten des Berufungsrechtsstreits trägt der Kläger.

4.Die Revision wird zugunsten des Klägers zugelassen,

soweit seine Berufung gegen das klageabweisende Urteil

des Arbeitsgerichts Essen im Hinblick auf die Beklagten zu

  1. bis 6. zurückgewiesen wurde.

Im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.

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