8 Sa 1346/11•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-08-28, 8 Sa 1346/11
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-08-28, 8 Sa 1346/11
8 Sa 1346/11Arbeitsgericht28.08.2012
Regest
1. Es existiert kein absolutes Recht des Arbeitnehmers "am Arbeitsplatz" im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB. 2. Zu den Voraussetzungen einer Durchgriffshaftung von GmbH-Gesellschaftern wegen (behaupteter) Insolvenzverschleppung.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 8 Sa 1346/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-28
Aktenzeichen: 8 Sa 1346/11
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:0828.8SA1346.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: §§ 823 Abs. 1, 823 Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 263 Abs. 1 StGB, 64 Abs. 1 GmbH a. F., § 826 BGB
Leitsätze
-
Es existiert kein absolutes Recht des Arbeitnehmers "am Arbeitsplatz" im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB.
-
Zu den Voraussetzungen einer Durchgriffshaftung von GmbH-Gesellschaftern wegen (behaupteter) Insolvenzverschleppung.
Tenor
1.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeits-
gerichts Essen vom 14.09.2011 - Az.: 4 Ca 2868/10 - wird
als unzulässig verworfen, soweit sie sich gegen die Ab-
weisung der Klage gegenüber der Beklagten zu 7. richtet.
2.Im Übrigen wird die Berufung des Klägers gegen das oben
bezeichnete Urteil zurückgewiesen.
3.Die Kosten des Berufungsrechtsstreits trägt der Kläger.
4.Die Revision wird zugunsten des Klägers zugelassen,
soweit seine Berufung gegen das klageabweisende Urteil
des Arbeitsgerichts Essen im Hinblick auf die Beklagten zu
- bis 6. zurückgewiesen wurde.
Im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.
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