16 Sa 647/12•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-09-04, 16 Sa 647/12
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-09-04, 16 Sa 647/12
16 Sa 647/12Arbeitsgericht04.09.2012
Regest
kein Leitsatz
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 16 Sa 647/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-09-04
Aktenzeichen: 16 Sa 647/12
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:0904.16SA647.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Kammer
Leitsätze
kein Leitsatz
Tenor
I.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 08.02.2012 - 3 Ca 1264/11 - teilweise abgeändert:
Hinsichtlich des Tenors Ziffer 8 des erstinstanzlichen Urteils wird die Klage abgewiesen.
II.
Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 08.02.2012 - 3 Ca 1264/11 - teilweise abgeändert:
Die Beklagte wird darüber hinaus verurteilt, an den Kläger 6.457,00 € brutto abzüglich 2.257,20 € netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 4.199,80 € seit 01.03.2012 zu zahlen.
III.
Die Berufung wird hinsichtlich des Zwischenzeugnisses und der Spesen verworfen, im Übrigen zurückgewiesen, die Anschlussberufung wird im Übrigen zurückgewiesen.
IV.
Der Kläger trägt 20 % der erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits, die Beklagte 80 %.
Hinsichtlich der Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger 36 % und die Beklagte 64 %.
V.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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