Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-09-20, 5 Sa 1256/12

5 Sa 1256/12Arbeitsgericht20.09.2012

Regest

Durch die mehrjährige widerspruchslose Weiterarbeit zu tariflich geregelten Arbeitsbedingungen, deren Anwendung aus § 613 a Abs. 1 - 3 BGB folgt, ist das Recht des Arbeitnehmers, sich auf die Weitergeltung ursprünglich anderer Tarifverträge zu berufen, nicht verwirkt.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 1256/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-20

Aktenzeichen: 5 Sa 1256/12

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:0920.5SA1256.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: § 242 BGB

Leitsätze

Durch die mehrjährige widerspruchslose Weiterarbeit zu tariflich geregelten Arbeitsbedingungen, deren Anwendung aus § 613 a Abs. 1 - 3 BGB folgt, ist das Recht des Arbeitnehmers, sich auf die Weitergeltung ursprünglich anderer Tarifverträge zu berufen, nicht verwirkt.

Tenor

  1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 06.06.2012 - 7 Ca 818/12 - abgeändert:

Es wird festgestellt, dass auf das Arbeitsverhältnis der Parteien sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft die Tarifverträge der Deutschen Telekom AG, Tarifstand 24.06.2007, anzuwenden sind.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits der ersten Instanz tragen die Parteien je zur Hälfte, die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

  2. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

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