Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-10-08, 14 Sa 1227/12

14 Sa 1227/12Arbeitsgericht08.10.2012

Regest

Werden im Dreischichtbetrieb in der Geltung des EMTV-NRW unbezahlte Pausen gewährt, in denen Mahlzeiten zu sicht genommen werden können, besteht daneben kein Anspruch auf weitere bezahlte Pausen oder die Bezahlung der unbezahlten Pausen unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 14 Sa 1227/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-08

Aktenzeichen: 14 Sa 1227/12

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:1008.14SA1227.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: § 4 Nr. 4 EMTV-NRW

Leitsätze

Werden im Dreischichtbetrieb in der Geltung des EMTV-NRW unbezahlte Pausen gewährt, in denen Mahlzeiten zu sicht genommen werden können, besteht daneben kein Anspruch auf weitere bezahlte Pausen oder die Bezahlung der unbezahlten Pausen unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes.

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des ArbG Wupper-

tal vom 16.5.2012 - 3 Ca 3068/11 - wird kostenpflichtig zurückge-

wiesen.

  1. Die Revision wird zugelassen.

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