14 Sa 331/12•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-10-08, 14 Sa 331/12
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-10-08, 14 Sa 331/12
14 Sa 331/12Arbeitsgericht08.10.2012
Regest
Die Antrittsprämie für Sonntagsarbeit fällt nach dem MTV-Druckindustrie für Angestellte in NRW unabhängig vom geplanten Erscheinungsdatum dann an, wenn das Produktionsdatum im Voraus so festgelegt wurde, dass Sonntagsarbeit erforderlich ist, ohne dass eine Produktionsstörung oder sonstige besonderen Umstände vorgelegen hätten.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 14 Sa 331/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-08
Aktenzeichen: 14 Sa 331/12
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:1008.14SA331.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: § 7 MTV-Angestellte Druckindustrie NRW
Leitsätze
Die Antrittsprämie für Sonntagsarbeit fällt nach dem MTV-Druckindustrie für Angestellte in NRW unabhängig vom geplanten Erscheinungsdatum dann an, wenn das Produktionsdatum im Voraus so festgelegt wurde, dass Sonntagsarbeit erforderlich ist, ohne dass eine Produktionsstörung oder sonstige besonderen Umstände vorgelegen hätten.
Tenor
I.Das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom
25.1.2012 - 6 Ca 3354/11 - wird auf die Berufung des
Klägers teilweise abgeändert und zur Klarstellung neu
gefasst:
- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 456,00 €
brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über
dem Basiszinssatz seit dem 19.1.2012 zu zahlen.
- Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 70 %, im
Übrigen die Beklagte.
III.Die Revision wird zugelassen.
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