16 Sa 1153/12•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-10-09, 16 Sa 1153/12
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-10-09, 16 Sa 1153/12
16 Sa 1153/12Arbeitsgericht09.10.2012
Regest
1. Eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9, S. 1 KSchG ist nicht möglich und ein Auflösungsantrag ist unzulässig, wenn der Arbeitnehmer das mit der Kündigung verbundene Änderungsangebot unter Vorbehalt angenommen hat. Dies folgt aus dem Wortlaut des § 9, S. 1 KSchG. 2. Eine über den Wortlaut des § 9, S. 1 KSchG hinausgehende Auslegung der Norm scheidet aus.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 16 Sa 1153/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-09
Aktenzeichen: 16 Sa 1153/12
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:1009.16SA1153.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Kammer
Leitsätze
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Eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9, S. 1 KSchG ist nicht möglich und ein Auflösungsantrag ist unzulässig, wenn der Arbeitnehmer das mit der Kündigung verbundene Änderungsangebot unter Vorbehalt angenommen hat. Dies folgt aus dem Wortlaut des § 9, S. 1 KSchG.
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Eine über den Wortlaut des § 9, S. 1 KSchG hinausgehende Auslegung der Norm scheidet aus.
Tenor
I.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 18.04.2012 - 4 Ca 3381/11 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
II.Die Revision wird nicht zugelassen.
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