17 Sa 461/11•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-10-16, 17 Sa 461/11
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-10-16, 17 Sa 461/11
17 Sa 461/11Arbeitsgericht16.10.2012
Regest
Jahrelange gravierende Pflichtverletzungen können den Einwand des Rechtsmissbrauchs gegen die vom Arbeitnehmer geltend gemachten Versorgungsansprüche begründen. Die bewiesene Betriebstreue muss sich nachträglich als wertlos oder zumindest erheblich entwertet herausstellen. Für die Beurteilung sind weder die Schädigung als solche noch die Schadenssumme entscheidend. Es ist eine Gesamtabwägung vorzunehmen. Es kann auch eine teilweise Versagung der Versorgungsansprüche mit dem Inhalt gerechtfertigt sein, dass die Zeit der Treuepflichtverletzung für die Versorgungshöhe unberücksichtigt bleibt (BAG Urteil vom 19.06.1980 - 3 AZR 137/79 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG; BAG Urteil vom 08.02.1983 - 3 AZR 463/80 - AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Treuebruch); zuletzt aber offen gelassen: BAG Urteil vom 08.05.1990 - 3 AZR 152/88 - AP Nr. 10 zu § 1BetrAVG (hier: 33 Jahre korrekte Vertragserfüllung im Verhältnis zu Pflichtverletzungen über fünf Jahre).
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 17 Sa 461/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-16
Aktenzeichen: 17 Sa 461/11
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:1016.17SA461.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Kammer
Normen: § 1 Abs. 1 BetrAVG, § 242 BGB
Leitsätze
Jahrelange gravierende Pflichtverletzungen können den Einwand des Rechtsmissbrauchs gegen die vom Arbeitnehmer geltend gemachten Versorgungsansprüche begründen. Die bewiesene Betriebstreue muss sich nachträglich als wertlos oder zumindest erheblich entwertet herausstellen. Für die Beurteilung sind weder die Schädigung als solche noch die Schadenssumme entscheidend. Es ist eine Gesamtabwägung vorzunehmen.
Es kann auch eine teilweise Versagung der Versorgungsansprüche mit dem Inhalt gerechtfertigt sein, dass die Zeit der Treuepflichtverletzung für die Versorgungshöhe unberücksichtigt bleibt (BAG Urteil vom 19.06.1980 - 3 AZR 137/79 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG; BAG Urteil vom 08.02.1983 - 3 AZR 463/80 - AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Treuebruch); zuletzt aber offen gelassen: BAG Urteil vom 08.05.1990 - 3 AZR 152/88 - AP Nr. 10 zu § 1BetrAVG (hier: 33 Jahre korrekte Vertragserfüllung im Verhältnis zu Pflichtverletzungen über fünf Jahre).
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 11.02.2011 - 4 Ca 960/10 lev- teilweise abgeändert:
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 17.823,60 € brutto abzüglich 14.703,12 € netto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz von einem Betrag in Höhe von 86,40 € seit dem 01.07.2009, 01.08.2009, 01.09.2009, 01.10.2009, 01.11.2009, 01.12.2009, 01.01.2010, 01.02.2010, 01.03.2010, 01.04.2010, 01.05.2010, 01.06.2010, 01.07.2010, 01.08.2010, 01.09.2010, 01.10.2010, 01.11.2010, 01.12.2010, 01.01.2011, 01.02.2011, 01.03.2011, 01.04.2011, 01.05.2011, 01.06.2011, 01.07.2011, 01.08.2011, 01.09.2011, 01.10.2011, 01.11.2011, 01.12.2011, 01.01.2012, 01.02.2012, 01.03.2012, 01.04.2012, 01.05.2012, 01.06.2012, zu zahlen.
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Es wird festgestellt, dass dem Kläger Ansprüche aus der Versorgungsordnung der K. Lufttechnik GmbH vom 01.12.1989 nur für die Beschäftigungszeit bis zum 31.12.1999 zustehen und diese Teilansprüche über den 01.06.2012 fortbestehen.
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Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 85 % und die Beklagte zu 15 %.
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Die Revision wird zugelassen.
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