15 Ta 398/12•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-11-22, 15 Ta 398/12
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-11-22, 15 Ta 398/12
15 Ta 398/12Arbeitsgericht22.11.2012
Regest
kein Leitstz vorhanden
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 15 Ta 398/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-11-22
Aktenzeichen: 15 Ta 398/12
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:1122.15TA398.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Kammer
Leitsätze
kein Leitstz vorhanden
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 22.8.2012 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 6.8.2012 - 1 Ca 1473/12 - abgeändert:
Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist zulässig.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 14.735,53 Euro
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