Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2013-02-19, 16 Sa 1652/12

16 Sa 1652/12Arbeitsgericht19.02.2013

Regest

1. Entscheidet sich der Arbeitgeber, die Aufgaben eines früheren Geschäftsführers, der als Prokurist mit Geschäftsführungsaufgaben beschäftigt wird, wieder auf einen Geschäftsführer zu übertragen, so ist diese unternehmerische Entscheidung nicht rechtsmissbräuchlich. 2. Dieses gilt auch, wenn die Abberufung als Geschäftsführer ohne Änderung der Aufgaben erfolgte, da der Geschäftsführer keinen Bestandsschutz gemäß § 14 Abs. 1 KSchG genießt.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 16 Sa 1652/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-02-19

Aktenzeichen: 16 Sa 1652/12

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2013:0219.16SA1652.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Kammer

Normen: § 1 KSchG, § 14 KSchG, § 162 BGB

Leitsätze

  1. Entscheidet sich der Arbeitgeber, die Aufgaben eines früheren Geschäftsführers, der als Prokurist mit Geschäftsführungsaufgaben beschäftigt wird, wieder auf einen Geschäftsführer zu übertragen, so ist diese unternehmerische Entscheidung nicht rechtsmissbräuchlich.

  2. Dieses gilt auch, wenn die Abberufung als Geschäftsführer ohne Änderung der Aufgaben erfolgte, da der Geschäftsführer keinen Bestandsschutz gemäß § 14 Abs. 1 KSchG genießt.

Tenor

1.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 04.09.2012 - 2 Ca 111/12 lev - abgeändert und die Klage abgewiesen.

2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  1. Die Revision wird zugelassen.

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