6 Sa 1702/12•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2013-04-26, 6 Sa 1702/12
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2013-04-26, 6 Sa 1702/12
6 Sa 1702/12Arbeitsgericht26.04.2013
Regest
Orientierungssatz: Folgeentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 07.09.2012 - AZ. 6 Sa 347/12 -.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Sa 1702/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-04-26
Aktenzeichen: 6 Sa 1702/12
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2013:0426.6SA1702.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: §§ 155 Abs.4 S.9, 164 Abs.4 S.1 SGB V
Leitsätze
Orientierungssatz: Folgeentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 07.09.2012 - AZ. 6 Sa 347/12 -.
Tenor
I.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 18.10.2012 - AZ: 4 Ca 2583/12 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das angefochtene Urteil im Kostenausspruch abgeändert und im Übrigen zum Zwecke der Klarstellung neu gefasst wird.
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Die Beklagte wird verurteilt, 318,50 € netto auf das für den Kläger eingerichtete Konto bei der Hamburger Pensionsrückdeckungskasse VVAG (HPR) zu der dortigen Bestandsnummer 1004548 zu zahlen
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben der Kläger zu 89% und die Beklagte zu 11% zu tragen
II.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger zu 31% und der Beklagten zu 69% auferlegt.
III.
Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
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