Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2013-05-06, 14 Sa 5/13

14 Sa 5/13Arbeitsgericht06.05.2013

Regest

Auch soweit in einer Einrichtung der Altenpflege das Bezugspflegemodell zur Anwendung kommt steht dies einer individuellen Lage der Arbeitszeit eines Teilzeitbeschäftigten nicht entgegen

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 14 Sa 5/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-05-06

Aktenzeichen: 14 Sa 5/13

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2013:0506.14SA5.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: § 11 TVöD

Leitsätze

Auch soweit in einer Einrichtung der Altenpflege das Bezugspflegemodell zur Anwendung kommt steht dies einer individuellen Lage der Arbeitszeit eines Teilzeitbeschäftigten nicht entgegen

Tenor

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 15.11.2012 - 2 Ca 1344/12 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

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