7 TaBV 5/13•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2013-05-06, 7 TaBV 5/13
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2013-05-06, 7 TaBV 5/13
7 TaBV 5/13Arbeitsgericht06.05.2013
Regest
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Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 TaBV 5/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-05-06
Aktenzeichen: 7 TaBV 5/13
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2013:0506.7TABV5.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer
Leitsätze
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Tenor
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 03.01.2013, 2 BV 116/12, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Gegenstand der Einigungsstelle klarstellend wie folgt gefasst wird:
"Regelung der Fragen eines Arbeitszeitkontos für den Pflege- und Funktionsdienst"
und dass zum Vorsitzenden dieser Einigungsstelle der Richter am Bundesarbeitsgericht Horst-Dieter Krasshöfer bestellt wird.
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