Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2013-06-25, 2 Ta 291/13

2 Ta 291/13Arbeitsgericht25.06.2013

Regest

kein Leitsatz

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 2 Ta 291/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-06-25

Aktenzeichen: 2 Ta 291/13

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2013:0625.2TA291.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Leitsätze

kein Leitsatz

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 15.04.2013 teilweise wie folgt abgeändert:

Der Gerichtsgebührenwert gemäß § 63 Abs. 2 GKG wird auf 24.750,00 € festgesetzt.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

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