Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2013-07-02, 16 Sa 223/13

16 Sa 223/13Arbeitsgericht02.07.2013

Regest

Fällt ein beurlaubter Beamter aufgrund einer Kündigung wieder in das Beamtenverhältnis zurück, so ist dieser Umstand für die sozialen Folgen der Kündigung maßgeblich. Der Arbeitgeber ist daher berechtigt, diesen Umstand zu seinen Gunsten in seine Interessenabwägung mit einzubeziehen. Er ist aber auch verpflichtet, diesen Umstand dem Betriebsrat mitzuteilen.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 16 Sa 223/13 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2013-07-02

Aktenzeichen: 16 Sa 223/13

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2013:0702.16SA223.13.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 16. Kammer

Normen: § 102 BetrVG; § 626 BGB; § 1 KSchG

Leitsätze

Fällt ein beurlaubter Beamter aufgrund einer Kündigung wieder in das Beamtenverhältnis zurück, so ist dieser Umstand für die sozialen Folgen der Kündigung maßgeblich. Der Arbeitgeber ist daher berechtigt, diesen Umstand zu seinen Gunsten in seine Interessenabwägung mit einzubeziehen. Er ist aber auch verpflichtet, diesen Umstand dem Betriebsrat mitzuteilen.

Tenor

I.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 08.01.2013, 5 Ca 2710/12-1 wird in Bezug auf den Tenor 1. zurückgewiesen.

II.Die Revision wird zugelassen.

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