7 Sa 450/13•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2013-07-17, 7 Sa 450/13
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2013-07-17, 7 Sa 450/13
7 Sa 450/13Arbeitsgericht17.07.2013
Regest
Entsteht in jedem Schuljahr in unterschiedlichen Dienststellen in nicht vorhersehbarem und planbarem Umfang Vertretungsbedarf aufgrund von nicht vorhersehbarem Sonderurlaub, Erziehungsurlaub usw. für Lehrkräfte mit zudem unterschiedlichen Fächerkombinationen in unterschiedlicher Stundenhöhe, ist eine Vertretungsbefristung über einen Zeitraum von knapp neun Jahren und 18 Befristungen unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls nicht rechtsmissbräuchlich.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Sa 450/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-07-17
Aktenzeichen: 7 Sa 450/13
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2013:0717.7SA450.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Leitsätze
Entsteht in jedem Schuljahr in unterschiedlichen Dienststellen in nicht vorhersehbarem und planbarem Umfang Vertretungsbedarf aufgrund von nicht vorhersehbarem Sonderurlaub, Erziehungsurlaub usw. für Lehrkräfte mit zudem unterschiedlichen Fächerkombinationen in unterschiedlicher Stundenhöhe, ist eine Vertretungsbefristung über einen Zeitraum von knapp neun Jahren und 18 Befristungen unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls nicht rechtsmissbräuchlich.
Tenor
I.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 03.11.2010, 4 Ca 5638/10, wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
III.
Die Revision wird zugelassen.
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