Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2013-08-15, 15 Sa 160/12

15 Sa 160/12Arbeitsgericht15.08.2013

Regest

Zur Eingruppierung eines regionalen Einsatzleiters nach einer Überleitungsmatrix

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 15 Sa 160/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-15

Aktenzeichen: 15 Sa 160/12

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2013:0815.15SA160.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Kammer

Normen: .

Leitsätze

Zur Eingruppierung eines regionalen Einsatzleiters nach einer Überleitungsmatrix

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 06.12.2011 - 2 Ca 4314/11 - teilweise abgeändert:

Die Klage wird in Höhe eines Betrages von 344,40 € brutto abgewiesen und zur Klarstellung im Hinblick auf Ziffer 2 des Urteilstenors wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.092,95 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 618,59 € ab dem 01.03.2011, 01.04.2011, 01.05.2011, 01.06.2011, 01.07.2011 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

I.

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