Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2013-09-11, 12 Sa 440/13

12 Sa 440/13Arbeitsgericht11.09.2013

Regest

Auslegung einer Versorgungsordnung, die ergibt, dass zunächst die Höchstbegrenzung und erst nachfolgend die zeitratierliche Kürzung zu erfolgen hat. Teilweise Parallelentscheidung zu den Urteilen des Gerichts vom 26.06.2013, 12 Sa 103/13, 12 Sa 161 und 12 Sa 184/13.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 440/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-09-11

Aktenzeichen: 12 Sa 440/13

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2013:0911.12SA440.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: §§ 2 Abs. 1, 16 BetrAVG

Leitsätze

Auslegung einer Versorgungsordnung, die ergibt, dass zunächst die Höchstbegrenzung und erst nachfolgend die zeitratierliche Kürzung zu erfolgen hat.

Teilweise Parallelentscheidung zu den Urteilen des Gerichts vom 26.06.2013, 12 Sa 103/13, 12 Sa 161 und 12 Sa 184/13.

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 11.01.2013 - 5 Ca 4847/09 - wird zurückgewiesen.

2 .Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

3 .Die Revision wird zugelassen.

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