12 Sa 510/13•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2013-09-11, 12 Sa 510/13
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2013-09-11, 12 Sa 510/13
12 Sa 510/13Arbeitsgericht11.09.2013
Regest
1 .Auslegung einer Versorgungsordnung, die ergibt, dass zunächst die Höchstbegrenzung und erst nachfolgend die zeitratierliche Kürzung zu erfolgen hat. 2 .Anpassungsprüfung nach der Regelung der Versorgungsordnung. Teilweise Parallelentscheidung zu den Urteilen des Gerichts vom 26.06.2013, 12 Sa 103/13, 12 Sa 161 und 12 Sa 184/13.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 510/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-09-11
Aktenzeichen: 12 Sa 510/13
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2013:0911.12SA510.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: §§ 2 Abs. 1, 16 BetrAVG
Leitsätze
1 .Auslegung einer Versorgungsordnung, die ergibt, dass zunächst die Höchstbegrenzung und erst nachfolgend die zeitratierliche Kürzung zu erfolgen hat.
2 .Anpassungsprüfung nach der Regelung der Versorgungsordnung.
Teilweise Parallelentscheidung zu den Urteilen des Gerichts vom 26.06.2013, 12 Sa 103/13, 12 Sa 161 und 12 Sa 184/13.
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 15.01.2013 - 2 Ca 4850/09 - teilweise abgeändert und die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 229,26 € brutto zu zahlen
Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Für die Beklagten wird die Revision nicht zugelassen.
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