5 Sa 530/13•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2013-09-26, 5 Sa 530/13
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2013-09-26, 5 Sa 530/13
5 Sa 530/13Arbeitsgericht26.09.2013
Regest
Unterrichtet der Insolvenzverwalter die Agentur für Arbeit nur unvollständig über die in § 17 Abs. 3 Satz 4 KSchG genannten Kriterien, führt dies zur Unwirksamkeit einer nachfolgenden betriebsbedingten Kündigung.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 530/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-09-26
Aktenzeichen: 5 Sa 530/13
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2013:0926.5SA530.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 17 KSchG, § 134 BGB
Leitsätze
Unterrichtet der Insolvenzverwalter die Agentur für Arbeit nur unvollständig über die in § 17 Abs. 3 Satz 4 KSchG genannten Kriterien, führt dies zur Unwirksamkeit einer nachfolgenden betriebsbedingten Kündigung.
Tenor
1.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 21.03.2013 - 2 Ca 2440/12 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2.Die Revision wird für den Beklagten zugelassen.
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