5 Sa 980/13•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2013-11-28, 5 Sa 980/13
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2013-11-28, 5 Sa 980/13
5 Sa 980/13Arbeitsgericht28.11.2013
Regest
1) Angestellte Lehrer in NRW sind grundsätzlich verpflichtet, den ihnen zustehenden Erholungsurlaub in den Schulferien zu nehmen. 2) Dies gilt nicht, wenn die zur Verfügung stehenden Ferientage nicht ausreichen, um den Urlaub tatsächlich zu nehmen.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 980/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-28
Aktenzeichen: 5 Sa 980/13
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2013:1128.5SA980.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 7 BUrlG, § 26 TV-L, § 44 TV-L
Leitsätze
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Angestellte Lehrer in NRW sind grundsätzlich verpflichtet, den ihnen zustehenden Erholungsurlaub in den Schulferien zu nehmen.
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Dies gilt nicht, wenn die zur Verfügung stehenden Ferientage nicht ausreichen, um den Urlaub tatsächlich zu nehmen.
Tenor
1.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 11.07.2013 - 2 Ca 2857/12 - teilweise abgeändert:
Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger als Urlaubsabgeltung für 3 Urlaubstage aus dem Jahr 2011 578,40 € brutto zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
3.Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 7/10, das beklagte Land zu 3/10.
4.Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.
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