13 Ta 645/13•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2014-03-04, 13 Ta 645/13
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2014-03-04, 13 Ta 645/13
13 Ta 645/13Arbeitsgericht04.03.2014
Regest
Die Verpflichtung des Arbeitgebers in einem gerichtlichen Vergleich, ein Zeugnis nach einem vom Arbeitnehmer noch zu erstellenden Formulierungsvorschlag zu erteilen, ist nicht vollstreckbar (Abweichung von BAG 09.09.2011 - 3 AZB 35/11).
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 13 Ta 645/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-03-04
Aktenzeichen: 13 Ta 645/13
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2014:0304.13TA645.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 888 ZPO; § 109 GewO; § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO
Leitsätze
Die Verpflichtung des Arbeitgebers in einem gerichtlichen Vergleich, ein Zeugnis nach einem vom Arbeitnehmer noch zu erstellenden Formulierungsvorschlag zu erteilen, ist nicht vollstreckbar (Abweichung von BAG 09.09.2011 - 3 AZB 35/11).
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin vom 17.12.2013 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 11.12.2013 - 11 Ca 3298/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Beschwerdewert: 2.574,05 €.
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