Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2014-04-08, 16 Sa 118/14

16 Sa 118/14Arbeitsgericht08.04.2014

Regest

Bei einem während der Arbeitsphase vorzeitig beendeten Altersteilzeitverhältnis im Blockmodell steht § 8a Abs. 2 ATZG einer vertraglich geregelten Anrechnung der gezahlten Aufstockungsbeträge auf das dem Arbeitnehmer zu zahlende Entgelt für die tatsächlich erbrachte Leistung nicht entgegen.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 16 Sa 118/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-04-08

Aktenzeichen: 16 Sa 118/14

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2014:0408.16SA118.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Kammer

Normen: § 8a ATZG, § 7b SGB IV, § 7f SGB IV

Leitsätze

Bei einem während der Arbeitsphase vorzeitig beendeten Altersteilzeitverhältnis im Blockmodell steht § 8a Abs. 2 ATZG einer vertraglich geregelten Anrechnung der gezahlten Aufstockungsbeträge auf das dem Arbeitnehmer zu zahlende Entgelt für die tatsächlich erbrachte Leistung nicht entgegen.

Tenor

I.Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 23.12.2013 - 5 Ca 3422/13 - abgeändert.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

II.Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

III.Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

IV.Die Revision wird zugelassen.

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