7 Sa 1158/13•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2014-04-09, 7 Sa 1158/13
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2014-04-09, 7 Sa 1158/13
7 Sa 1158/13Arbeitsgericht09.04.2014
Regest
Auslegung von § 3 Ziffer 2. des Rahmentarifvertrages für die gewerblichen Beschäftigten im Gebäudereinigerhandwerk: Wegezeit ist keine tarifvertragliche Arbeitszeit
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Sa 1158/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-04-09
Aktenzeichen: 7 Sa 1158/13
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2014:0409.7SA1158.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Leitsätze
Auslegung von § 3 Ziffer 2. des Rahmentarifvertrages für die gewerblichen Beschäftigten im Gebäudereinigerhandwerk: Wegezeit ist keine tarifvertragliche Arbeitszeit
Tenor
I.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 27.08.2013, 2 Ca 2633/13, wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
III.
Die Revision wird zugelassen.
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