5 Sa 225/14•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2014-07-03, 5 Sa 225/14
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2014-07-03, 5 Sa 225/14
5 Sa 225/14Arbeitsgericht03.07.2014
Regest
1. Eine in einem Insolvenzplan vereinbarte Ausschlussfrist von einem Monat ist rechtswirksam. 2. Sie erfasst auch Schadensersatzforderungen von Arbeitnehmern, die wegen der Anwendung der verkürzten Kündigungsfrist des § 113 InsO entstanden sind.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 225/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-07-03
Aktenzeichen: 5 Sa 225/14
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2014:0703.5SA225.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 113 InsO, § 38 InsO, §§ 305 ff. BGB
Leitsätze
-
Eine in einem Insolvenzplan vereinbarte Ausschlussfrist von einem Monat ist rechtswirksam.
-
Sie erfasst auch Schadensersatzforderungen von Arbeitnehmern, die wegen der Anwendung der verkürzten Kündigungsfrist des § 113 InsO entstanden sind.
Tenor
1.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des ARbeitsgerichts Mönchengladbach vom 29.01.2014 - 7 Ca 2069/13 -
wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2.Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
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