Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2014-08-19, 8 Sa 764/13

8 Sa 764/13Arbeitsgericht19.08.2014

Regest

1. Im Bereich geringfügiger Beschäftigung ist zur Beurteilung der Sittenwidrigkeit des gezahlten Lohns kein pauschaler Aufschlag vorzunehmen, um den Nettocharakter der empfangenen Zahlung auszugleichen und eine Vergleichbarkeit mit dem üblichen Brutto(stunden)lohn zu ermöglichen. 2. Zu den Anforderungen an die Sittenwidrigkeit einer vereinbarten "Tourenpauschale" für Schulbusbegleitpersonen.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 8 Sa 764/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-08-19

Aktenzeichen: 8 Sa 764/13

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2014:0819.8SA764.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: ohne

Leitsätze

  1. Im Bereich geringfügiger Beschäftigung ist zur Beurteilung der Sittenwidrigkeit des gezahlten Lohns kein pauschaler Aufschlag vorzunehmen, um den Nettocharakter der empfangenen Zahlung auszugleichen und eine Vergleichbarkeit mit dem üblichen Brutto(stunden)lohn zu ermöglichen.

  2. Zu den Anforderungen an die Sittenwidrigkeit einer vereinbarten "Tourenpauschale" für Schulbusbegleitpersonen.

Tenor

1.Unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 25.04.2013 - Az. 3 Ca 2940/12 - auf die Berufung der Klägerin teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 4.351,12 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz auf 3.982,12 € seit dem 20.11.2012 und auf 369,00 € seit dem 01.11.2012 zu zahlen.

2.Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Beklagte zu ¾, die Klägerin zu ¼. Die Kosten der Berufungsinstanz trägt die Beklagte.

3.Die Revision wird zugelassen.

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