7 TaBV 3/14•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2014-08-27, 7 TaBV 3/14
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2014-08-27, 7 TaBV 3/14
7 TaBV 3/14Arbeitsgericht27.08.2014
Regest
Werden Mitglieder des DRK-Schwesternschaft Essen e. V. im Wege eines Gestellungsvertrages in einem Krankenhaus eingesetzt, findet das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wegen fehlender Arbeitnehmerschaft der Mitglieder keine Anwendung.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 TaBV 3/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-08-27
Aktenzeichen: 7 TaBV 3/14
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2014:0827.7TABV3.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer
Leitsätze
Werden Mitglieder des DRK-Schwesternschaft Essen e. V. im Wege eines Gestellungsvertrages in einem Krankenhaus eingesetzt, findet das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wegen fehlender Arbeitnehmerschaft der Mitglieder keine Anwendung.
Tenor
I.
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 30.10.2013, 4 BV 53/13, wird zurückgewiesen.
II.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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