Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2014-08-27, 7 TaBV 3/14

7 TaBV 3/14Arbeitsgericht27.08.2014

Regest

Werden Mitglieder des DRK-Schwesternschaft Essen e. V. im Wege eines Gestellungsvertrages in einem Krankenhaus eingesetzt, findet das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wegen fehlender Arbeitnehmerschaft der Mitglieder keine Anwendung.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 TaBV 3/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-08-27

Aktenzeichen: 7 TaBV 3/14

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2014:0827.7TABV3.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Kammer

Leitsätze

Werden Mitglieder des DRK-Schwesternschaft Essen e. V. im Wege eines Gestellungsvertrages in einem Krankenhaus eingesetzt, findet das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wegen fehlender Arbeitnehmerschaft der Mitglieder keine Anwendung.

Tenor

I.

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 30.10.2013, 4 BV 53/13, wird zurückgewiesen.

II.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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