Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2014-10-08, 7 Sa 1042/13

7 Sa 1042/13Arbeitsgericht08.10.2014

Regest

Zeiten, in denen ein Arbeitnehmer als Leiharbeitnehmer in den Betrieb des Entleihers eingegliedert war, finden in einem späteren Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Entleiher bei der Berechnung der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG grundsätzlich keine Berücksichtigung.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Sa 1042/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-10-08

Aktenzeichen: 7 Sa 1042/13

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2014:1008.7SA1042.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Leitsätze

Zeiten, in denen ein Arbeitnehmer als Leiharbeitnehmer in den Betrieb des Entleihers eingegliedert war, finden in einem späteren Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Entleiher bei der Berechnung der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG grundsätzlich keine Berücksichtigung.

Tenor

I.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 23.07.2013, 4 Ca 1477/12, wird zurückgewiesen.

II.Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

III.Die Revision wird zugelassen.

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