Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2014-10-29, 7 Sa 1053/13

7 Sa 1053/13Arbeitsgericht29.10.2014

Regest

§ 3 MTV-Zeitarbeit ist dahingehend auszulegen, dass die Tarifvertragsparteien eine monatliche Arbeitszeit vereinbart haben. Eine fixe Bestimmung zur täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit enthält der Tarifvertrag nicht. Es besteht danach kein Anspruch des Arbeitnehmers, an fünf Arbeitstagen je Woche mindestens zu je 7 Stunden eingesetzt zu werden.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Sa 1053/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-10-29

Aktenzeichen: 7 Sa 1053/13

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2014:1029.7SA1053.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Leitsätze

§ 3 MTV-Zeitarbeit ist dahingehend auszulegen, dass die Tarifvertragsparteien eine monatliche Arbeitszeit vereinbart haben. Eine fixe Bestimmung zur täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit enthält der Tarifvertrag nicht. Es besteht danach kein Anspruch des Arbeitnehmers, an fünf Arbeitstagen je Woche mindestens zu je 7 Stunden eingesetzt zu werden.

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 01.08.2013, 4 Ca 777/13, wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

III.

Die Revision wird zugelassen.

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