7 Sa 645/14•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2014-11-19, 7 Sa 645/14
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2014-11-19, 7 Sa 645/14
7 Sa 645/14Arbeitsgericht19.11.2014
Regest
Einem in Dauernachtschicht eingesetzten LKW-Fahrer hat der Arbeitgeber für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden nach § 6 Abs. 5 ArbZG als angemessenen Zuschlag einen Zuschlag in Höhe von 30 % auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt bzw. eine entsprechende Zahl bezahlter freier Tage zu gewähren.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Sa 645/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-11-19
Aktenzeichen: 7 Sa 645/14
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2014:1119.7SA645.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Leitsätze
Einem in Dauernachtschicht eingesetzten LKW-Fahrer hat der Arbeitgeber für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden nach § 6 Abs. 5 ArbZG als angemessenen Zuschlag einen Zuschlag in Höhe von 30 % auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt bzw. eine entsprechende Zahl bezahlter freier Tage zu gewähren.
Tenor
I.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 23.05.2014, 7 Ca 3835/13 wird zurückgewiesen.
II.Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
III.Die Revision wird zugelassen.
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