Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2014-11-19, 7 Sa 645/14

7 Sa 645/14Arbeitsgericht19.11.2014

Regest

Einem in Dauernachtschicht eingesetzten LKW-Fahrer hat der Arbeitgeber für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden nach § 6 Abs. 5 ArbZG als angemessenen Zuschlag einen Zuschlag in Höhe von 30 % auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt bzw. eine entsprechende Zahl bezahlter freier Tage zu gewähren.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Sa 645/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-11-19

Aktenzeichen: 7 Sa 645/14

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2014:1119.7SA645.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Leitsätze

Einem in Dauernachtschicht eingesetzten LKW-Fahrer hat der Arbeitgeber für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden nach § 6 Abs. 5 ArbZG als angemessenen Zuschlag einen Zuschlag in Höhe von 30 % auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt bzw. eine entsprechende Zahl bezahlter freier Tage zu gewähren.

Tenor

I.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 23.05.2014, 7 Ca 3835/13 wird zurückgewiesen.

II.Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

III.Die Revision wird zugelassen.

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