12 Sa 982/14•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2014-11-26, 12 Sa 982/14
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2014-11-26, 12 Sa 982/14
12 Sa 982/14Arbeitsgericht26.11.2014
Regest
Aufgrund unionsrechtskonformer Auslegung und unter Berücksichtigung des allgemeinen Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG verfallen die gemäß § 17 Abs. 2 BEEG übertragenen Urlaubsansprüche erst 15 Monate nach dem Ende des Folgejahres, in dem die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer aus der Elternzeit zurückkehrt, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer nach dem Ende der Elternzeit dauerhaft arbeitsunfähig erkrankt.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 982/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-11-26
Aktenzeichen: 12 Sa 982/14
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2014:1126.12SA982.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: Art. 7 Abs. 2 Richtlinie 2003/88/EG; Art. 3 Abs. 1 GG; § 4 ArbPlSchG; §§ 15, 17 Abs. 2 BEEG; §§ 4, 3, 7 Absätze, 1, 4 BUrlG; § 17 Satz 2 MuSchG
Leitsätze
Aufgrund unionsrechtskonformer Auslegung und unter Berücksichtigung des allgemeinen Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG verfallen die gemäß § 17 Abs. 2 BEEG übertragenen Urlaubsansprüche erst 15 Monate nach dem Ende des Folgejahres, in dem die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer aus der Elternzeit zurückkehrt, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer nach dem Ende der Elternzeit dauerhaft arbeitsunfähig erkrankt.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 22.08.2014 - 7 Ca 1286/14 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
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