Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2014-11-27, 15 Sa 383/14

15 Sa 383/14Arbeitsgericht27.11.2014

Regest

Im Falle eines bloßen Gesellschafterwechsels ist die Richtlinie 2001/23/EG nicht einschlägig.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 15 Sa 383/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-11-27

Aktenzeichen: 15 Sa 383/14

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2014:1127.15SA383.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Kammer

Normen: Art. 3 Abs. 1 S. 1 der Richtlinie 2001/23/EG

Leitsätze

Im Falle eines bloßen Gesellschafterwechsels ist die Richtlinie 2001/23/EG nicht einschlägig.

Tenor

  1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 13.03.2014 - 1 Ca 81/14 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

  2. Die Revision wird zugelassen.

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