3 Ta 49/15•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2015-02-19, 3 Ta 49/15
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2015-02-19, 3 Ta 49/15
3 Ta 49/15Arbeitsgericht19.02.2015
Regest
kein Leitsatz vorhanden
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 3 Ta 49/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-02-19
Aktenzeichen: 3 Ta 49/15
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2015:0219.3TA49.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: ohne
Leitsätze
kein Leitsatz vorhanden
Tenor
Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 28.11.2014 wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe einer Gebühr von 50,00 € zu tragen.
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