Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2015-04-15, 7 Sa 1242/14

7 Sa 1242/14Arbeitsgericht15.04.2015

Regest

Vom Begriff der Rente im Sinne des § 22 Abs. 4 TVöD wird auch eine Teilerwerbsminderungsrente erfasst. § 22 Abs. 4 TVöD ist nicht nach § 7 Abs. 2 AGG unwirksam, denn die Klägerin wird durch den Ausschluss von der Zahlung des Krankengeldzuschusses wegen anderweitiger Absicherung durch den Bezug einer Teilerwerbsminderungsrente nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligt.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Sa 1242/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-04-15

Aktenzeichen: 7 Sa 1242/14

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2015:0415.7SA1242.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: § 24 Abs. 4 TVöD

Leitsätze

Vom Begriff der Rente im Sinne des § 22 Abs. 4 TVöD wird auch eine Teilerwerbsminderungsrente erfasst. § 22 Abs. 4 TVöD ist nicht nach § 7 Abs. 2 AGG unwirksam, denn die Klägerin wird durch den Ausschluss von der Zahlung des Krankengeldzuschusses wegen anderweitiger Absicherung durch den Bezug einer Teilerwerbsminderungsrente nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligt.

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 26.09.2014, 14 Ca 3145/14, wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

III.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.