7 Sa 1242/14•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2015-04-15, 7 Sa 1242/14
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2015-04-15, 7 Sa 1242/14
7 Sa 1242/14Arbeitsgericht15.04.2015
Regest
Vom Begriff der Rente im Sinne des § 22 Abs. 4 TVöD wird auch eine Teilerwerbsminderungsrente erfasst. § 22 Abs. 4 TVöD ist nicht nach § 7 Abs. 2 AGG unwirksam, denn die Klägerin wird durch den Ausschluss von der Zahlung des Krankengeldzuschusses wegen anderweitiger Absicherung durch den Bezug einer Teilerwerbsminderungsrente nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligt.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Sa 1242/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-04-15
Aktenzeichen: 7 Sa 1242/14
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2015:0415.7SA1242.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: § 24 Abs. 4 TVöD
Leitsätze
Vom Begriff der Rente im Sinne des § 22 Abs. 4 TVöD wird auch eine Teilerwerbsminderungsrente erfasst. § 22 Abs. 4 TVöD ist nicht nach § 7 Abs. 2 AGG unwirksam, denn die Klägerin wird durch den Ausschluss von der Zahlung des Krankengeldzuschusses wegen anderweitiger Absicherung durch den Bezug einer Teilerwerbsminderungsrente nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligt.
Tenor
I.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 26.09.2014, 14 Ca 3145/14, wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
III.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.