Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2015-06-24, 7 Sa 1243/14

7 Sa 1243/14Arbeitsgericht24.06.2015

Regest

Ein Auswechseln der Kündigungsgründe erst im Prozess in dem Sinne, dass die Kündigung einen völlig anderen Charakter erhält, ist nicht zulässig. In einem derartigen Fall ist nur der Ausspruch einer neuen Kündigung möglich, denn es handelt sich insoweit nicht um den Fall des nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässigen Nachschiebens von zuvor nicht bekannten Kündigungsgründe, sondern um die Auswechselung bekannter Kündigungsgründe.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Sa 1243/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-06-24

Aktenzeichen: 7 Sa 1243/14

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2015:0624.7SA1243.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: ...

Leitsätze

Ein Auswechseln der Kündigungsgründe erst im Prozess in dem Sinne, dass die Kündigung einen völlig anderen Charakter erhält, ist nicht zulässig. In einem derartigen Fall ist nur der Ausspruch einer neuen Kündigung möglich, denn es handelt sich insoweit nicht um den Fall des nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässigen Nachschiebens von zuvor nicht bekannten Kündigungsgründe, sondern um die Auswechselung bekannter Kündigungsgründe.

Tenor

I.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 23.10.2014, 3 Ca 264/14 lev, wird zurückgewiesen.

II.Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

III.Die Revision wird zugelassen.

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