7 Sa 1243/14•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2015-06-24, 7 Sa 1243/14
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2015-06-24, 7 Sa 1243/14
7 Sa 1243/14Arbeitsgericht24.06.2015
Regest
Ein Auswechseln der Kündigungsgründe erst im Prozess in dem Sinne, dass die Kündigung einen völlig anderen Charakter erhält, ist nicht zulässig. In einem derartigen Fall ist nur der Ausspruch einer neuen Kündigung möglich, denn es handelt sich insoweit nicht um den Fall des nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässigen Nachschiebens von zuvor nicht bekannten Kündigungsgründe, sondern um die Auswechselung bekannter Kündigungsgründe.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Sa 1243/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-06-24
Aktenzeichen: 7 Sa 1243/14
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2015:0624.7SA1243.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: ...
Leitsätze
Ein Auswechseln der Kündigungsgründe erst im Prozess in dem Sinne, dass die Kündigung einen völlig anderen Charakter erhält, ist nicht zulässig. In einem derartigen Fall ist nur der Ausspruch einer neuen Kündigung möglich, denn es handelt sich insoweit nicht um den Fall des nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässigen Nachschiebens von zuvor nicht bekannten Kündigungsgründe, sondern um die Auswechselung bekannter Kündigungsgründe.
Tenor
I.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 23.10.2014, 3 Ca 264/14 lev, wird zurückgewiesen.
II.Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
III.Die Revision wird zugelassen.
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