Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2015-08-03, 14 Sa 800/15

14 Sa 800/15Arbeitsgericht03.08.2015

Regest

kein Leitsatz vorhanden

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 14 Sa 800/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-03

Aktenzeichen: 14 Sa 800/15

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2015:0803.14SA800.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Leitsätze

kein Leitsatz vorhanden

Tenor

  1. Es wird festgestellt,

dass die Zeugnisverweigerung des Zeugen H. in Bezug auf die Fragen

Woher haben Sie Oberbaumaterialien bezogen?

Wer waren die Hauptkunden der VKA im Ruhrgebiet?

War die Duisburger Verkehrsgesellschaft eine Kundin?

War die Mülheimer Verkehrsgesellschaft eine Kundin?

War die RWE Power AG aus Frechen eine Kundin?

War die Essener Verkehrs AG eine Kundin?

War die Rheinbahn AG Düsseldorf eine Kundin?

Kennen Sie Herrn I.?

berechtigt ist

sowie,

dass der Zeuge H. berechtigt ist, umfassend seine Aussage zu verweigern.

  1. Die Kosten des Zwischenverfahrens trägt die Beklagte.

  2. Der Streitwert für das Zwischenverfahren wird auf € 261.625,00

festgesetzt.

  1. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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