Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2015-08-25, 8 Sa 330/15

8 Sa 330/15Arbeitsgericht25.08.2015

Regest

s. o.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 8 Sa 330/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-25

Aktenzeichen: 8 Sa 330/15

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2015:0825.8SA330.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Leitsätze

s. o.

Tenor

1.Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 18.02.2015 Az. 6 Ca 3343/14 teilweise abgeändert.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin ab dem 01.09.2014 nach der Entgeltgruppe 8 a der KR-Anwendungstabelle Anlage E des TVöD-K Stufe 6 zu vergüten.

  1. Die Berufung der Beklagten gegen das in Ziffer 1 bezeichnete Urteil des Arbeitsgerichts Essen wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  3. Die Revision wird zugelassen.

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