8 Sa 330/15•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2015-08-25, 8 Sa 330/15
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2015-08-25, 8 Sa 330/15
8 Sa 330/15Arbeitsgericht25.08.2015
Regest
s. o.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 8 Sa 330/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-25
Aktenzeichen: 8 Sa 330/15
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2015:0825.8SA330.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Leitsätze
s. o.
Tenor
1.Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 18.02.2015 Az. 6 Ca 3343/14 teilweise abgeändert.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin ab dem 01.09.2014 nach der Entgeltgruppe 8 a der KR-Anwendungstabelle Anlage E des TVöD-K Stufe 6 zu vergüten.
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Die Berufung der Beklagten gegen das in Ziffer 1 bezeichnete Urteil des Arbeitsgerichts Essen wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Die Revision wird zugelassen.
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