Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2015-08-26, 12 TaBV 48/15

12 TaBV 48/15Arbeitsgericht26.08.2015

Regest

1.Es ist nicht offenkundig, dass die Mitglieder der DRK-Schwesternschaften keine Arbeitnehmer sind. Eine von diesen durchgeführte Betriebsratswahl ist nicht nichtig, sondern allenfalls anfechtbar. 2.Jedenfalls solange nicht rechtskräftig über die Anfechtung der von den Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft durchgeführten Betriebsratswahl entschieden ist, stehen dem gewählten Betriebsrat die Mitbestimmungsrechte aus § 99 BetrVG zu. Ist ein fünfzehnköpfiger Betriebsrat gewählt, wird in diesem Fall fingiert, dass in dem Betrieb, dessen Mitglieder der DRK-Schwesternschaft den Betriebsrat gewählt haben, die für § 99 Abs. 1 BetrVG erforderliche Anzahl von Arbeitnehmern beschäftigt ist.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 TaBV 48/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-08-26

Aktenzeichen: 12 TaBV 48/15

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2015:0826.12TABV48.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: § 1 Abs. 1 AÜG; §§ 5 Abs. 1, 7 Satz 2, 87, 99 BetrVG; § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO

Leitsätze

1.Es ist nicht offenkundig, dass die Mitglieder der DRK-Schwesternschaften keine Arbeitnehmer sind. Eine von diesen durchgeführte Betriebsratswahl ist nicht nichtig, sondern allenfalls anfechtbar.

2.Jedenfalls solange nicht rechtskräftig über die Anfechtung der von den Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft durchgeführten Betriebsratswahl entschieden ist, stehen dem gewählten Betriebsrat die Mitbestimmungsrechte aus § 99 BetrVG zu. Ist ein fünfzehnköpfiger Betriebsrat gewählt, wird in diesem Fall fingiert, dass in dem Betrieb, dessen Mitglieder der DRK-Schwesternschaft den Betriebsrat gewählt haben, die für § 99 Abs. 1 BetrVG erforderliche Anzahl von Arbeitnehmern beschäftigt ist.

Tenor

1.Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 20.03.2015 - 3 BV 115/14 - abgeändert und der Hauptantrag des Beteiligten zu 1) wird zurückgewiesen.

2.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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