4 Sa 391/15•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2015-08-26, 4 Sa 391/15
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2015-08-26, 4 Sa 391/15
4 Sa 391/15Arbeitsgericht26.08.2015
Regest
kein Leitsatz
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 4 Sa 391/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-26
Aktenzeichen: 4 Sa 391/15
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2015:0826.4SA391.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: ohne
Leitsätze
kein Leitsatz
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 05.03.2015 - 10 Ca 5843/14 - abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.840,64 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2014 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger ab September 2014 einen monatlichen Betrag in Höhe von 460,16 € brutto gemäß der Vereinbarung vom 04.11.1998 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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