11 TaBV 42/14•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2015-08-27, 11 TaBV 42/14
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2015-08-27, 11 TaBV 42/14
11 TaBV 42/14Arbeitsgericht27.08.2015
Regest
Eine unternehmenseinheitliche Regelung bei der Weitergabe von Tarifentgelten an nicht tarifgebundene Arbeitnehmer führt nicht zu einer Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates gemäß § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 TaBV 42/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-08-27
Aktenzeichen: 11 TaBV 42/14
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2015:0827.11TABV42.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG
Leitsätze
Eine unternehmenseinheitliche Regelung bei der Weitergabe von Tarifentgelten an nicht tarifgebundene Arbeitnehmer führt nicht zu einer Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates gemäß § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG
Tenor
1.Die Beschwerde des Gesamtbetriebsrates gegen den Beschluss des Arbeitsgerichtes Düsseldorf vom 18.06.2014 - 3 BV 228/13 - wird zurückgewiesen.
2.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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