12 Sa 543/15•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2015-09-02, 12 Sa 543/15
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2015-09-02, 12 Sa 543/15
12 Sa 543/15Arbeitsgericht02.09.2015
Regest
Es verstößt gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn ein Sozialplan einen Kinderzuschlag davon abhängig macht, dass der betroffenen Arbeitnehmer den lohnsteuerrechtlichen Kinderfreibetrag in Anspruch nimmt.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 543/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-09-02
Aktenzeichen: 12 Sa 543/15
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2015:0902.12SA543.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: Art. 3 Abs. 1 GG; §§ 75 Abs. 1, 77 Abs. 4 Satz 1, 112 Abs. 1 Sätze 2, 3 BetrVG; §§ 133, 157, 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB; § 38b Abs. 2 EstG i.d.F. ab 01.01.2012, § 39 Abs. 4 Nr. 2 und Abs. 6 Sätze 3,5 EStG i.d.F. ab 01.01.2013, § 39e EStG i.d.F. ab 01.01.2012, § 52b Abs. 5 EStG i.d.F. ab 01.01.2013
Leitsätze
Es verstößt gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn ein Sozialplan einen Kinderzuschlag davon abhängig macht, dass der betroffenen Arbeitnehmer den lohnsteuerrechtlichen Kinderfreibetrag in Anspruch nimmt.
Tenor
1.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf 30.03.2015 - 6 Ca 7168/14 - teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 3.000,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.10.2014 zu zahlen.
2.Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
3.Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
4.Die Revision wird für die Beklagte zugelassen. Für den Kläger wird die Revision nicht zugelassen.
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