3 Ta 509/15•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2015-11-30, 3 Ta 509/15
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2015-11-30, 3 Ta 509/15
3 Ta 509/15Arbeitsgericht30.11.2015
Regest
kein Leitsatz vorhanden
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 3 Ta 509/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-11-30
Aktenzeichen: 3 Ta 509/15
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2015:1130.3TA509.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: ohne
Leitsätze
kein Leitsatz vorhanden
Tenor
Auf die Beschwerde des Klägers vom 28.09.2015 gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 22.09.2015 wird das Verfahren zur erneuten Abhilfeentscheidung an das Arbeitsgericht Oberhausen zurückverwiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
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