Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2015-12-22, 13 Sa 1060/15

13 Sa 1060/15Arbeitsgericht22.12.2015

Regest

Einzelfallentscheidung zu einer außerordentlichen Kündigung, die der Arbeitgeber damit begründet hat, der Arbeitnehmer habe eine Tätlichkeit begangen.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 13 Sa 1060/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-12-22

Aktenzeichen: 13 Sa 1060/15

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2015:1222.13SA1060.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Kammer

Normen: BGB § 626

Leitsätze

Einzelfallentscheidung zu einer außerordentlichen Kündigung, die der Arbeitgeber damit begründet hat, der Arbeitnehmer habe eine Tätlichkeit begangen.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 07.08.2015 - 14 Ca 2409/15 - wird zurückgewiesen.

Auf die Anschlussberufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 07.08.2015 - 14 Ca 2409/15 - teilweise abgeändert:

Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an den Beklagten 7.000,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 01.08.2013 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Die Revision wird für die Klägerin bezogen auf die Widerklage zugelassen. Im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.

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